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   BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15   

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https://dejure.org/2015,33519
BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,33519)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2015 - 4 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,33519)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 4 StR 369/15 (https://dejure.org/2015,33519)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens durch die Verwertung der Aussage eines Ermittlungsrichters über Angaben einer Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens durch die Verwertung der Aussage eines Ermittlungsrichters über Angaben einer Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15
    Ergänzend bemerkt der Senat zu dem im Rechtsmittel des Angeklagten M. geltend gemachten Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa dessen Urteil vom 19. Juli 2012, NJW 2013, 3225 ff.), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 5. Juli 2006, NJW 2007, 204 ff.) sowie des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106) kommt ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens in Zusammenhang mit der Verwertung der Aussage eines Ermittlungsrichters über Angaben einer Person, der der Angeklagte im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung keine Fragen stellen oder stellen lassen konnte, in Betracht, wenn die Verurteilung allein oder entscheidend auf den Angaben dieser Person beruht.
  • EGMR, 19.07.2012 - 26171/07

    Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch ausbleibende Gewährung

    Auszug aus BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15
    Ergänzend bemerkt der Senat zu dem im Rechtsmittel des Angeklagten M. geltend gemachten Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa dessen Urteil vom 19. Juli 2012, NJW 2013, 3225 ff.), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 5. Juli 2006, NJW 2007, 204 ff.) sowie des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106) kommt ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens in Zusammenhang mit der Verwertung der Aussage eines Ermittlungsrichters über Angaben einer Person, der der Angeklagte im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung keine Fragen stellen oder stellen lassen konnte, in Betracht, wenn die Verurteilung allein oder entscheidend auf den Angaben dieser Person beruht.
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15
    Ergänzend bemerkt der Senat zu dem im Rechtsmittel des Angeklagten M. geltend gemachten Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa dessen Urteil vom 19. Juli 2012, NJW 2013, 3225 ff.), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Beschluss vom 5. Juli 2006, NJW 2007, 204 ff.) sowie des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106) kommt ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens in Zusammenhang mit der Verwertung der Aussage eines Ermittlungsrichters über Angaben einer Person, der der Angeklagte im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung keine Fragen stellen oder stellen lassen konnte, in Betracht, wenn die Verurteilung allein oder entscheidend auf den Angaben dieser Person beruht.
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